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   OVG Niedersachsen, 06.07.2000 - 3 M 561/00   

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OVG Niedersachsen, 06.07.2000 - 3 M 561/00 (https://dejure.org/2000,10921)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.07.2000 - 3 M 561/00 (https://dejure.org/2000,10921)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - 3 M 561/00 (https://dejure.org/2000,10921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aussetzungsentscheidung - wesentliche Änderung; fehlende Erörterung von Einwendung; Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzverbände

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs 5 VwGO; § 44 Abs 1 VwVfG; § 73 VwVfG; § 60c Abs 1 NatSchG ND; § 75 Abs 1a VwVfG; § 19c BNatSchG; § 44 Abs 3 VwVfG
    Abwägungsmangel; anerkannter Naturschutzverband; aufschiebende Wirkung; Aussetzungsentscheidung; Aussetzungsverfahren; Einwendung; Erörterung; Klage; Mitwirkungsrecht; Naturschutzverband; Nichtigkeit; Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluß; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 362
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Oldenburg, 26.11.1998 - 1 B 3953/98

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2000 - 3 M 561/00
    Die aufschiebende Wirkung war nach der zutreffenden Auffassung des Verwaltungsgerichts entgegen der Annahme der Antragsteller nicht bereits deswegen wiederherzustellen, weil die Antragsgegnerin die sofortige Vollziehung angeordnet hat, obwohl das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 14. August 1998 durch rechtskräftigen Beschluss vom 26. November 1998 - 1 B 3953/98 - wiederhergestellt hatte.

    Der Planergänzungsbeschluss hätte allerdings, wenn er infolge des von den Antragstellern gerügten Verfahrensfehlers nach §§ 1 Abs. 1 Satz 1 NVwVfG i.V.m. 44 Abs. 1 VwVfG nichtig wäre, den angefochtenen Planfeststellungsbeschluss nicht durch eine wesentliche Änderung seiner Abwägung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (aaO) in eine neue Planungsentscheidung mit der Folge verändern können, dass der Aussetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 26. November 1998 - 1 B 3953/98 - gegenstandslos geworden ist.

    Er konnte daher im Falle seiner bloßen Rechtswidrigkeit durch eine wesentliche Änderung des Planfeststellungsbeschlusses der Antragsgegnerin vom 14. August 1998 eine neue Planungsentscheidung mit der Folge herbeiführen, dass der Aussetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 26. November 1998 - 1 B 3953/98 - gegenstandslos wurde.

    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob und inwieweit die Bindungswirkung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 26. November 1998 - 1 B 3953/98 - durch seinen Beschluss vom 9. August 1999 - 1 B 2771/99 - oder seinen hier angefochtenen Beschluss vom 26. Oktober 1999 berührt worden ist.

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2000 - 3 M 561/00
    Eine Verletzung des Mitwirkungsrechts eines anerkannten Naturschutzverbandes im Planfeststellungsverfahren führt, falls der Verband auch inhaltliche Mängel der Planungsentscheidung geltend machen kann, nur dann zur gerichtlichen Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, wenn die nicht nur abstrakte Möglichkeit besteht, dass der Verfahrensfehler sich auf die Sachentscheidung der Planfeststellungsbehörde ausgewirkt hat (im Anschl. An BVerwGE 107, 1 = NVwZ 1998, 961).

    Die Verletzung des Mitwirkungsrechtes eines anerkannten Naturschutzverbandes, der - wie die Antragsteller - auch inhaltliche Mängel der angefochtenen Planungsentscheidung geltend machen kann (vgl. § 60 c Abs. 1 NNatSchG), führt nur dann zur Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses, wenn die nicht nur abstrakte Möglichkeit besteht, dass dieser Verfahrensfehler sich auf die Sachentscheidung der Planfeststellungsbehörde ausgewirkt haben kann (BVerwG, Urt. v. 19.05.1998 - BVerwG 4 A 9.97 -, NVwZ 1998, 961, 962).

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2000 - 3 M 561/00
    Besonders schwerwiegend in diesem Sinne sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, nur Fehler, die den davon betroffenen Verwaltungsakt als schlechthin unerträglich erscheinen, d.h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar sein lassen (BVerwG, Urt. v. 22.02.1985 - BVerwG 8 C 107.83 -, NJW 1985, 2658, 2659; vgl. a. Urt. v. 17.10.1997 - BVerwG 8 C 1.96 -, Buchholz 401.0, § 125 AO Nr. 1 m.w.N.; Beschl. d. Sen. v. 17.04.2000 - 3 M 561/00 -).
  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2000 - 3 M 561/00
    Besonders schwerwiegend in diesem Sinne sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, nur Fehler, die den davon betroffenen Verwaltungsakt als schlechthin unerträglich erscheinen, d.h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar sein lassen (BVerwG, Urt. v. 22.02.1985 - BVerwG 8 C 107.83 -, NJW 1985, 2658, 2659; vgl. a. Urt. v. 17.10.1997 - BVerwG 8 C 1.96 -, Buchholz 401.0, § 125 AO Nr. 1 m.w.N.; Beschl. d. Sen. v. 17.04.2000 - 3 M 561/00 -).
  • BVerwG, 20.12.1991 - 4 C 25.90

    Antrag auf Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen - Antrag auf Gewährung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2000 - 3 M 561/00
    Ein Planfeststellungsbeschluss kann dadurch wesentlich geändert werden, dass seine ursprüngliche Planungsentscheidung im Ergebnis bestätigt wird und seine Regelungen unverändert bestehen bleiben, die der Planungsentscheidung zu Grunde liegende Abwägung aber in einem "zentralen" Punkt geändert wird (BVerwG, Beschl. v. 20.12.1991 - BVerwG 4 C 25.90 - Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 4).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 13.81

    Berliner Verwaltungsverfahrensrecht - Erstbehörde - Förmliches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2000 - 3 M 561/00
    Ein derartiger Verfahrensfehler widerspricht nicht offenkundig tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen, zumal der Gesetzgeber selbst eine Erörterung von Einwendungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht für geboten hält (so BVerwG, Urt. v. 18.10.1983 - BVerwG 1 C 13.81 -, NVwZ 1984, 578 f. unter Hinweis auf § 67 Abs. 2 VwVfG, der für das Anhörungsverfahren gemäß § 73 Abs. 6 Satz 6 VwVfG entsprechend gilt; vgl. a. Knack, aaO m.w.N.; Kopp/Ramsauer, aaO, § 73 RN 87 m. w. N. vgl. auch § 76 Abs. 3 VwVfG, dazu Jarass, DVBl. 1997, 795/801).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1988 - 8 S 2797/88

    Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidungen über den sofortigen Vollzug für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.07.2000 - 3 M 561/00
    Ordnet sie gleichwohl die sofortige Vollziehung des Verwaltungsaktes erneut an, ist auf Antrag gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO die aufschiebende Wirkung allein wegen der Nichtbeachtung der sogenannten Bindungswirkung des Gerichtsbeschlusses wiederherzustellen (OVG Münster OVGE 30, 1; Eyermann VwGO 10. Aufl. § 80 RN 93; a.A. Kopp/Schenke VwGO 11. Aufl. § 80 RN 172; VGH Mannheim Beschl. v. 18.10.1988 - 8 S 2797/88 - NVwZ-RR 1989, 398: Aufhebung der Vollziehungsanordnung; a.A.: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll VwGO § 80 RN 116; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner VwGO § 80 RN 299: Feststellung der aufschiebenden Wirkung).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2007 - 7 LC 67/05

    Verpflichtung des Betreibers einer Ölheizung zur hydraulischen Sanierung des

    Diese Anordnung hat die Beklagte und sie bestätigend das Verwaltungsgericht als grundlegende Änderung des Bescheids vom 02. Februar 2001 angesehen, die die aufschiebende Wirkung des gegen diesen Bescheid gerichteten Widerspruchs hatte entfallen lassen (unter Hinweis auf Nds.OVG, Beschl. v. 06.07.2000 - 3 M 561/00 -, NVwZ 2001, 362) und die Möglichkeit eröffnete, die sofortige Vollziehung erneut anzuordnen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2009 - 3 S 1679/08

    Anlegung eines öffentlichen Fußweges im Rahmen einer Uferrenaturierung -

    Die Vorschrift des § 75 Abs. 1a LVwVfG gilt ebenfalls nicht nur für Planfeststellungsverfahren, sondern auch für Plangenehmigungsverfahren (vgl. Niedersächs. OVG, Beschluss vom 06.07.2000 - 3 M 561/00 -, NVwZ-RR 2001, 362; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.05.2008 - 2 L 187/06 -, NuR 2008, 578; Bonk/Neumann in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 74 Rn. 250).
  • VG Hamburg, 27.03.2006 - 15 E 3674/05

    Airbus / Verlängerung der Start- und Landebahn : Verwaltungsgericht hebt den

    1961, 840 [844]; a. A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6.7.2000, NVwZ-RR 2001, 362 ff. [OVG Niedersachsen 06.07.2000 - 3 M 561/00] -Ems-Sperrwerk - a.A. zum Baurecht VGH Mannheim, Beschluss vom 5.3.1991, NVwZ 1991, 1000 f., Juris Rn. 1 und OVG Münster, Beschluss vom 3.6.1996, NVwZ-RR 1997, 447 f., Juris Rn. 3; a.A. allgemein Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 80 Rn. 174, und Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Std.

    Den weiterhin schützenswerten Belangen der Antragsgegnerin bzw. einer Beigeladenen an einer schnellen Vollziehung kann auch in einem Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO hinreichend Rechnung getragen werden (a.A. OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2001, 362 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2004 - 7 LB 44/02

    Umfassende gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsakten auf Grund des Klagerechtes

    Die zugelassene (Nds.OVG, Beschl. v. 15.02.2000 - 3 M 4353/99 -) Beschwerde des Klägers hat das Nds. Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen (Beschl. v. 06.07.2000 - 3 M 561/00 -, NVwZ-RR 2001, 362).
  • VG Hamburg, 14.03.2006 - 15 E 3613/05

    Airbus / Verlängerung der Start- und Landebahn: Verwaltungsgericht hebt den

    Vielmehr dauert sie an, sofern die Klage, die die aufschiebende Wirkung veranlasst hat, sich auf den geänderten Plan erstreckt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1991, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 4, Juris Rn. 13 ff.; VGH München, Beschluss vom 9.8.1984, NVwZ 1985, 921 f. - Flughafen München II - entsprechend zum Baurecht: OVG Bautzen, Beschluss vom 15.7.1999, NVwZ-RR 2000, 582 [583], OVG Saarlouis, Beschluss vom 23.8.1995, 2 W 33/95 , Juris Rn. 6, und OVG Schleswig, Beschluss vom 16.3.1993, 1 M 8/93, Juris Rn. 11 ff.; entsprechend allgemein: Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rn. 675; Groschupf, DVBl. 1961, 840 [844]; a. A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6.7.2000, NVwZ-RR 2001, 362 ff. [OVG Niedersachsen 06.07.2000 - 3 M 561/00] - Ems-Sperrwerk - a.A. zum Baurecht VGH Mannheim, Beschluss vom 5.3.1991, NVwZ 1991, 1000 f., Juris Rn. 1 und OVG Münster, Beschluss vom 3.6.1996, NVwZ-RR 1997, 447 f., Juris Rn. 3; a.A. allgemein Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 80 Rn. 174, und Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Std.

    Den weiterhin schützenswerten Belangen der Antragsgegnerin bzw. einer Beigeladenen an einer schnellen Vollziehung kann auch in einem Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO hinreichend Rechnung getragen werden (a.A. OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2001, 362 ff.).

  • OVG Hamburg, 21.11.2005 - 2 Bs 19/05

    Rechtsschutz anerkannter Naturschutzverbände gegen den Planfeststellungsbeschluss

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung vom 20. Dezember 1991 (Buchholz 316, § 76 VwVfG Nr. 4) ausgeführt, dass sich ein Planfeststellungsbeschluss prozessual erledige, wenn nachfolgend ein Planänderungsbeschluss ergehe, der wesentliche Änderungen enthalte, und seine Einbeziehung in ein anhängiges Klageverfahren nur in Betracht komme, wenn dies ein Kläger im Wege der Klageänderung nach § 91 Abs. 1 VwGO begehre, und ist hieraus bisweilen der Schluss gezogen worden, in derartigen Fällen müsse einstweiliger Rechtsschutz gegenüber dem Planänderungsbeschluss erneut im Verfahren nach §§ 80 a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO gesucht werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juli 2000, 3 M 561/00, in Juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 12 ME 291/11

    Möglichkeit einer Behörde der Ersetzung des betreffenden Verwaltungsakts durch

    Es ist ihr unstreitig - worauf schon das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - unbenommen, den ursprünglichen Verwaltungsakt aufzuheben und durch einen neuen, ggf. auch inhaltlich identischen Verwaltungsakt zu ersetzen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 6.7.2000 - 3 M 561/00 -, NVwZ-RR 2001, 362 m. w. N.) und diesen nach Eintritt der Bestandskraft auch zu vollziehen.
  • VG Aachen, 30.06.2008 - 2 L 175/08

    Rechtmäßigkeit einer Duldungsverfügung betreffend die Durchführung von

    2007, § 80 Rz. 172; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 6. Juli 2000 - 3 M 561/00 -, NVwZ-RR 2001, 362; OVG Bremen, Beschuss vom 14. März 1991 - 1 B 14/91 -, NVwZ 1991, 1194; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. September 1991 - 1 S 1324/91 -, NVwZ 1992, 293.

    Die Bindungswirkung eines gerichtlichen Beschlusses steht einer erneuten Anordnung des sofortigen Vollziehung durch die Behörde/Widerspruchsbehörde jedoch nicht entgegen, wenn die Behörde den angefochtenen Bescheid durch einen neuen inhaltlich - wesentlich - geänderten Verwaltungsakt ersetzt und die sofortige Vollziehung dieses Bescheides anordnet, vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 6. Juli 2000 - 3 M 561/00 -, NVwZ-RR 2001, 362; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflg.

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01

    Länderübergreifende Kompensationsmaßnahme; Verband; Beteiligung; Rügebefugnis;

    Die sofortige Vollziehung kann vielmehr auch angeordnet werden, wenn das öffentliche Interesse zwar nicht eine unverzügliche Durchsetzung des Verwaltungsakts, aber seine Vollziehung vor dem mutmaßlichen Abschluss eines Anfechtungsverfahrens gegen ihn erfordert (OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.7.2000 - 3 M 561/00 -).
  • VG Ansbach, 11.11.2015 - AN 9 K 13.01552

    Wasserrechtliche Erlaubnis, Bewirtschaftungsermessen, Grundwasser,

    Ein Absehen von einem Anhörungs- und Erörterungsverfahren nach Art. 73 BayVwVfG - insbesondere im Falle einer geringfügigen Änderung einer erteilten Erlaubnis - hat indes nicht die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes zur Folge (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 6.7. 2000 - 3 M 561/00 -, NVwZ-RR 2001, 362).
  • VG Düsseldorf, 09.09.2020 - 29 L 1111/20
  • VG Mainz, 22.02.2011 - 3 L 26/11

    Stadt Mainz darf jetzt Entscheidung über Bauantrag für Verbrauchermarkt

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22

    Abänderungsantrag; Nachbarwiderspruch; sofortige Vollziehung; vorl. Rechtsschutz;

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2017 - 4 MB 38/17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach

  • VG Göttingen, 17.03.2005 - 4 A 20/03

    Ersatzvornahme; Kosten; Sanierung; Sanierungszielwert; Störerauswahl; Ölschaden

  • VG Chemnitz, 28.05.2009 - 2 L 416/08

    Vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Fall "Trompetter"

  • VG Aachen, 15.11.2012 - 2 L 513/12

    Bindungswirkung einer Behörde an einen im einstweiligen Rechtsschutz ergangenen

  • VG Chemnitz, 28.05.2009 - 2 L 415/08

    Vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Fall "Trompetter"

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